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Gronau / Ahaus
   
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Die Sozialhilfe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen sowie den persönlichen Verhältnisseen des Hilfesuchenden.

In Fällen einer Kostenbeteiligung erfolgt die Zahlung des Kostenbeitrages unmittelbar vom Hilfeempfänger an den Leistungsanbieter. Der LWL übernimmt lediglich die Restkosten, das heißt vom Brutto-Rechnungsbetrag wird der festgesetzte Kostenbeitrag abgesetzt.

Der Hilfeempfänger hat sein Einkommen einzusetzen, wenn es die Einkommensgrenze übersteigt. Diese setzt sich zusammen aus folgenden Beträgen:

Grundbetrag

702,00 € 

+

Kosten der Unterkunft

angemessene Kaltmiete

+

ggf. Familienzuschlag 246,00 €
Von dem Einkommen über der Einkommensgrenze sind zunächst die besonderen Belastungen abzusetzen.
Von dem danach errechneten Einkommen über der Einkommensgrenze bleibt ein Betrag von 25% frei.

Der Kostenbeitrag wird als Monatsbetrag festgesetzt und ist an den Leistungsanbieter zu zahlen.

Der Vermögensfreibetrag beträgt 2600,00 €.

Die Heranziehung Unterhaltspflichtiger wird auf 31,06 € monatlich beschränkt.

Detaillierte Informationen auf der Website des LWL (Soziales - Behindertenhilfe - Ambulant Betreutes Wohnen)

 

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