Von dem Einkommen über der Einkommensgrenze
sind zunächst die besonderen Belastungen abzusetzen.
Von dem danach errechneten Einkommen über der Einkommensgrenze
bleibt ein Betrag von 25% frei.
Der Kostenbeitrag wird als Monatsbetrag festgesetzt und ist an
den Leistungsanbieter zu zahlen.
Der Vermögensfreibetrag beträgt 2600,00 €.
Die Heranziehung Unterhaltspflichtiger wird auf 31,06 € monatlich
beschränkt.
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