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In einem oder mehreren Kontaktgesprächen oder Hausbesuchen können sich interessierte Betroffene und ihre Angehörigen oder Betreuer über die Möglichkeiten und Bedingungen der Unterbringung in den Einrichtungen der InSel informieren.

Wenn sie zu dem Schluss kommen, dass sie das Angebot der InSel annehmen wollen, werden in einem Aufnahmegespräch die formalen Voraussetzungen für eine Aufnahme geklärt. Hierzu wird ein Aufnahmebogen verwendet.

Zu diesem Zeitpunkt kann der Betroffene selbst oder stellvertretend für ihn ein Angehöriger oder die abgebende Einrichtung einen Antrag auf einen Platz im Stationären Wohnen bei der Clearingstelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe im Kreis Borken stellen.
Dem Antrag sollen ein Arzt- und/oder Sozialbericht, ein Erhebungsbogen zur Feststellung des Hilfebedarfs und Formular beigefügt sein, in dem der Antragsteller eine persönliche Stellungnahme zu seinem Antrag abgibt. Bei der Erstellung dieser Unterlagen kann von Seiten der InSel Hilfe und Unterstützung gegeben worden.

In einem Gespräch in der Clearingstelle, zu dem der Antragsteller hinzugezogen wird, wird der Hilfebedarf festgestellt und entschieden, ob eine Aufnahme bei der InSel erfolgen soll. Der Antragsteller kann sich in diesem Gespräch von einer Person seines Vertrauens begleiten lassen, dies kann auch ein Mitarbeiter der InSel sein.

Anschließend muss bei der Verwaltung des Landschaftsverbandes ein Antrag auf „Hilfe in besonderen Lebenslagen" gestellt werden. Aufgrund der vorgelegten Daten entscheidet die Verwaltung ob sie die Kosten für die Unterbringung übernimmt oder ob der Antragsteller Teile der Kosten selbst übernehmen muss (Überprüfung der Einkommens- und Vermögenslage). Auch bei diesem Antrag kann die InSel Hilfestellung leisten.

Im Laufe des Antragsverfahrens wird nach Möglichkeit ein einwöchiges Probewohnen vereinbart. Verläuft das Probewohnen zur beiderseitigen Zufriedenheit und liegt die Genehmigung des Kostenträgers vor, kann ein Heim- oder Betreuungsvertrag zwischen der InSel und dem Interessenten abgeschlossen werden.

Nach der Aufnahme in die Einrichtung wird gemeinsam vom Klienten und einem Betreuer ein Hilfeplan erarbeitet, der halbjährlich überprüft und fortgeschrieben wird.

Aufnahmevorrausetzungen
Das Intensiv Betreute Wohnen als betreuerische und therapeutische Leistung muss der Klient selbst bezahlen, sofern er über die nötigen Mittel verfügt. Liegen seine Einkünfte und sein Vermögen im Rahmen der vom Sozialgesetzbuch bestimmten Grenzen, wird er zu den Kosten nicht hinzugezogen. Dies ist bei den meisten Klienten der Fall. Eltern werden zu den Kosten i.d.R. mit monatlich 26,- EURO hinzugezogen. Unterbestimmten Bedingungen kann auch diese Kostenbeteiligung entfallen.

Die entscheidenden Rechtsgrundlagen innerhalb des SGB bildet der §54, die sogenannte "Eingliederungshilfe". Diese regelt die möglichen Hilfen für Behinderte oder von Behinderung bedrohten Menschen, deren Zweck immer vorrangig in der "Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft'“ besteht.

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