| In einem oder mehreren Kontaktgesprächen
oder Hausbesuchen können sich interessierte Betroffene und ihre
Angehörigen oder Betreuer über die Möglichkeiten und
Bedingungen der Unterbringung in den Einrichtungen der InSel informieren.
Wenn sie zu dem Schluss kommen, dass sie das Angebot der InSel
annehmen wollen, werden in einem Aufnahmegespräch die
formalen Voraussetzungen für eine Aufnahme geklärt. Hierzu
wird ein Aufnahmebogen verwendet.
Zu diesem Zeitpunkt kann der Betroffene selbst oder stellvertretend
für ihn ein Angehöriger oder die abgebende Einrichtung
einen Antrag auf einen Platz im Stationären Wohnen bei der
Clearingstelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe im Kreis
Borken stellen.
Dem Antrag sollen ein Arzt- und/oder Sozialbericht, ein Erhebungsbogen
zur Feststellung des Hilfebedarfs und Formular beigefügt sein,
in dem der Antragsteller eine persönliche Stellungnahme zu
seinem Antrag abgibt. Bei der Erstellung dieser Unterlagen kann
von Seiten der InSel Hilfe und Unterstützung gegeben worden.
In einem Gespräch in der Clearingstelle, zu dem der Antragsteller
hinzugezogen wird, wird der Hilfebedarf festgestellt und entschieden,
ob eine Aufnahme bei der InSel erfolgen soll. Der Antragsteller
kann sich in diesem Gespräch von einer Person seines Vertrauens
begleiten lassen, dies kann auch ein Mitarbeiter der InSel sein.
Anschließend muss bei der Verwaltung des Landschaftsverbandes
ein Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen" gestellt
werden. Aufgrund der vorgelegten Daten entscheidet die Verwaltung
ob sie die Kosten für die Unterbringung übernimmt oder
ob der Antragsteller Teile der Kosten selbst übernehmen muss
(Überprüfung der Einkommens- und Vermögenslage).
Auch bei diesem Antrag kann die InSel Hilfestellung leisten.
Im Laufe des Antragsverfahrens wird nach Möglichkeit ein einwöchiges
Probewohnen vereinbart. Verläuft das Probewohnen zur beiderseitigen
Zufriedenheit und liegt die Genehmigung des Kostenträgers vor,
kann ein Heim- oder Betreuungsvertrag zwischen der InSel und dem
Interessenten abgeschlossen werden.
Nach der Aufnahme in die Einrichtung wird gemeinsam vom Klienten
und einem Betreuer ein Hilfeplan erarbeitet, der halbjährlich
überprüft und fortgeschrieben wird.
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