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Gronau / Ahaus
   
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Der einzusetzende Anteil des Einkommens wird geprüft. Hierbei sind die Einkommensgrenzen nach SGB XII relevant.
Die Rente und Vermögen wird eingesetzt.
Die Unterhaltspflicht der Angehörigen wird ebenfalls überprüft. Die Höchstgrenze, die Angehörige eines erwachsenen Behinderten monatlich zahlen müssen liegt bei 48,99€.
Die verbleibende Vermögensgrenze liegt bei 2600,00 €.
Die Kostenzusage ist in der Regel für eine befristete Zeit gültig.
Finanzielle Zuwendungen für die Bewohner:
Taschengeld monatlich 98,28 €
Lebensmittel wöchentlich 33,78 €
Bekleidung jährlich 225,00 €
Der Betrag für Lebensmittel wird im Falle einer Abwesenheit durch z.B Krankenhausaufenthalt nicht ausgezahlt.

Weiterhin werden von der Einrichtung übernommen:
  • Kosten für Hygienebedarf
  • Kosten für Reinigungsmittel
  • Anteil an den Grundgebühren für den Telefonanschluss
  • Miete und Energiekosten
 
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