InSel gGmbH
psychosoziale Dienste im Kreis Borken

Info für für Verordner

 

Sie gehören zu einem der folgenden therapeutisch tätigen Berufsgruppen?


  • Neurologie
  • Nervenheilkunde
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
  • Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie (seit 1. Oktober 2020)
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
  • Psychiatrische Institutsambulanzen bzw. dort tätige Fachärzte
  • Ansonsten siehe Punkt „wichtiger Hinweis“


Sie haben die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung?

  • Ärzte bzw. Psychotherapeuten benötigen für die Verordnung von Soziotherapie eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Dafür stellen sie einen „Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Soziotherapie“.
  • Darauf müssen sie unter anderem Einrichtungen angeben, mit denen sie kooperieren (sozialpsychiatrischer Verbund oder vergleichbare Versorgungsstrukturen). Erst wenn die Genehmigung vorliegt, darf Soziotherapie verordnet und zulasten der Krankenkassen abgerechnet werden.


Ihr Patient*in hat eine der folgenden psychischen Erkrankungen?

  • dem schizophrenen Formenkreis angehörig
  • (ICD-10-Abschnitt F20–20.6, F21,F22, F24, F25) oder
  • der Gruppe der affektiven Störungen mit psychotischen Symptomen (ICD-10-Abschnitt F31.5, F32.3, F33.3) angehörig.


Sie haben den GAF-Wert berücksichtigt und festgestellt?


Mit Hilfe der GAF-Skala (GAF = Global Assessment of Functioning) kann das allgemeine Funktionsniveau von psychiatrisch erkrankten Patient*innen erfasst werden. Auf der Skala werden nur die psychischen sozialen oder beruflichen Funktionsbereiche beurteilt, nicht jedoch Beeinträchtigungen aufgrund von körperlichen Einschränkungen. Bei der Verordnung von Soziotherapie spielt die GAF-Skala eine wichtige Rolle. Der GAF-Wert liegt hier bei 40 oder niedriger.

Wichtiger Hinweis:


Erachtet ein Arzt*Ärztin, der keine Soziotherapie verordnen darf, diese Leistung für den Patient*in als erforderlich, überweist er zu einem Arzt*Ärztin oder Psychotherapeut*in mit der entsprechenden Genehmigung. Schafft der Patient*in es nicht, alleine den Kolleg*in aufzusuchen, greift eine Ausnahmeregelung:
Der überweisende Arzt*Ärztin darf einen Soziotherapeut*in bei der
 Verordnung hinzuziehen, der den / die Patient*in  motivieren soll, einen Facharzt*Fachärztin oder Psychotherapeut*in aufzusuchen, der Soziotherapie für einen längeren Zeitraum verordnen kann. Diese Regelung gilt ausschließlich für Ärzte*Ärtztinnen, da Psychotherapeut*innen nicht überweisen dürfen.


Weitere Informationen:


Flyer „PraxisWissen Soziotherapie“ zum download:
https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Soziotherapie.pdf 
Weitere Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: https://www.kbv.de/html/soziotherapie.php

 

 
 
 
E-Mail
Anruf
Infos