Sie gehören zu einem der folgenden therapeutisch tätigen Berufsgruppen?
Sie haben die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung?
Ihr Patient hat eine der folgenden psychischen Erkrankungen?
Sie haben den GAF-Wert berücksichtigt und festgestellt?
Mit Hilfe der GAF-Skala (GAF = Global Assessment of Functioning) kann das allgemeine Funktionsniveau von psychiatrisch erkrankten Patienten erfasst werden. Auf der Skala werden nur die psychischen sozialen oder beruflichen Funktionsbereiche beurteilt, nicht jedoch Beeinträchtigungen aufgrund von körperlichen Einschränkungen. Bei der Verordnung von Soziotherapie spielt die GAF-Skala eine wichtige Rolle. Der GAF-Wert liegt hier bei 40 oder niedriger.
Wichtiger Hinweis:
Erachtet ein Arzt, der keine Soziotherapie verordnen darf, diese Leistung für seinen Patienten als erforderlich, überweist er ihn zu einem Arzt oder Psychotherapeuten mit der entsprechenden Genehmigung. Schafft der Patient es nicht, alleine den Kollegen aufzusuchen, greift eine Ausnahmeregelung:
Der überweisende Arzt darf einen Soziotherapeuten per Verordnung hinzuziehen, der den Patienten motivieren soll, einen Facharzt oder Psychotherapeuten aufzusuchen, der Soziotherapie für einen längeren Zeitraum verordnen kann. Diese Regelung gilt ausschließlich für Ärzte, da Psychotherapeuten nicht überweisen dürfen.
Weitere Informationen:
Flyer „PraxisWissen Soziotherapie“ zum download: https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Soziotherapie.pdf
Weitere Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: https://www.kbv.de/html/soziotherapie.php